Title: Vertragsgrundlage
Published: 26. September 2023
Last modified: 7. Februar 2024

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# Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage ist dieses Angebot mit seinen Einheitspreisen und Mengen sowie
die derzeitig gültigen gesetzlichen Regelungen und Normen sowie das BGB. Alle im
Rahmen diese Angebotes kalkulierten Preise gelten lediglich bei Gesamtbeauftragung.
Bei durch den Auftraggeber verursachten Unterbrechungen der Trocknungsmaßnahmen 
gelten diese als beendet, entsprechend wird die Zahlung fällig.

Bei Mehraufwendungen, deren Ursache wir nicht zu vertreten haben (kein Objektzugang,
mangelnde Baufreiheit, usw.) werden wir Ihnen die uns entstandenen zusätzlichen 
Kosten in Rechnung stellen. Sämtliche Beauftragungen (Nachträge) haben auf dem Schriftwege
zu erfolgen. Die Abrechnung erfolgt nachvollziehbar mittels Aufmaß entsprechend 
den tatsächlichen Aufwendungen und tatsächlich erbrachten Leistungen. Gerichtsstand
ist Schwerin. Wir weisen bereits hier vorsorglich darauf hin, dass durch Trocknungsarbeiten
Risse im Estrich und oder Fliesenspiegel auftreten können. Bei der Entnahme von 
Fliesen für die Estrichtrocknung sind Beschädigungen der angrenzenden Fliesen möglich,
insbesondere bei großformatigen Fliesen mit engen Fugen. Dies stellt kein Mangel
dar. Darüber hinaus machen wir darauf aufmerksam, dass in Holzkonstruktionen Risse
durch Quellen und Schwinden des Holzes vorkommen können, ebenso kann es zu Verfärbungen
kommen. Türen aus Holz oder Holzwerkstoffen können sich durch die Trocknung verziehen
gleiches gilt für Möbel aus Holz oder Holzwerkstoffen, für die durch die Trocknungsarbeiten
hervorgerufenen Schwind- und Quellprozesse sowie damit einhergehende Änderungen 
der Beschaffenheit der technisch getrockneten Sache übernehmen wir keinerlei Gewährleistung.
Der Trocknungserfolg kann sich nur einstellen, wenn alle Schadensursachen beseitigt
sind.

Im Auftragsfall wird bei gewerblichen Kunden die VOB in Ihrer zum Zeitpunkt des 
Vertragsabschlusses gültigen Fassung Vertragsbestandteil, die Gewährleistung wird
auf 2 Jahre gemäß §13 VOB/B festgelegt. Mit Übergabe der Schlussrechnung erhält 
der Auftraggeber eine Aufstellung des Stromverbrauches, dieser wird in der Regel
von der Versicherung übernommen/bezahlt. Für Verluste oder Beschädigungen an unseren
Geräten haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer behält sich vor, einzelne Leistungen
als Abschlagszahlungen abzurechnen, alle Rechnungen sind binnen 10 Kalendertagen
zur Bezahlung fällig!

Der Leistungserfolg ist mit der technischen Trocknung der im Angebot berücksichtigten
Flächen, bis zur Materialspezifischen Haushaltsfeuchte / Ausgleichsfeuchte , erbracht.
Eine Belegreife technische Trocknung gilt als Nicht vereinbart und muss gesondert
beauftragt werden. Die Belegreife der getrockneten Boden und Wandflächen sind vom
ausführenden Nachfolgegewerk eigenverantwortlich auf Belegreife/Verlegereife zu 
prüfen, eine Freigabe durch die HSS GmbH findet nicht statt. Die Energieversorgung
der Trocknungsanlagen sowie die Wasser-Entleerung der Kondensatbehälter sind bauseitig
zu übernehmen.

**Materialgleitklausel**: 
Wir haben alle zu verbauenden Materialien gründlich kalkuliert.
Da jedoch durch nahezu tägliche Preisänderungen unserer Lieferanten eine verbindliche
Preiszusage unsererseits unter den aktuellen Bedingungen nicht möglich ist, vereinbaren
wir hier mit Ihnen eine Materialpreisgleitklausel. Es gelten als vereinbart die 
Materialpreise am Tage der Bestellung beim Baustoffhandel durch die HSS GmbH. Steigen
die Materialpreise, so steigen auch die mit Ihnen vereinbarten Einheitspreise dieses
Angebotes.

Einwilligungserklärung für die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos zum Zwecke
der werblichen Außendarstellung unseres Unternehmens. Wir hoffen, dass Ihnen unser
Angebot zusagt und freuen uns auf Ihren Auftrag. Nicht ausdrücklich erwähnte Leistungen
sind nicht Bestandteil dieses Angebots. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung. Rufen Sie uns einfach an! 
Mit freundlichen Grüßen_Martin JerratschGeschäftsführer**
Die Trocknungsengel®**

**Hinweise**:
Arbeitszeiten:Unsere regulären Arbeitszeiten sind: Montags bis Freitags
von 8:00 bis 17:00 Uhr.Außerhalb dieser Zeiten fallen nachfolgende Zuschläge auf
den Stundenverrechnungssatz an.An Werktagen: 17:00 bis 20:00 Uhr +25%An Werktagen
20:00 bis 8:00 Uhr +30%Samstagsarbeit: +25%Sonntagsarbeit: +50%Arbeiten an gesetzlichen
Feiertagen: +150%